Stalkingbeauftragte der Polizei Bremen

Zum Kontakt

Der englische Ausdruck „Stalking“ entstammt der Jagdsprache und bedeutet wörtlich übersetzt etwa „sich anpirschen“ oder „anschleichen“. Man versteht darunter das dauerhafte Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person, beispielsweise durch wiederholte Telefonanrufe, Brief- und E-mail-Kontakte oder durch Verfolgen und Auflauern bis hin zu körperlicher Gewalt.

Opfer kann jeder werden! Kriminalpsychologische Maßnahmen können bei Opfern zur Bewältigung der Stalking-Krise beitragen. Hilfe bekommen Sie auch bei Opferschutzorganisationen.

Stalkingbeauftragte der Polizei Bremen

Um Fälle von „Stalking“ deutlicher zu machen und um sie möglichst beim ersten Kontakt des Opfers mit der Polizei zu erkennen, erstellte die Bremer Polizei Handlungshinweise für Polizeibeamte. Dazu wurde eine Broschüre mit Ratschlägen für „Stalking – Betroffene“ entwickelt, die im Bedarfsfall an die Opfer ausgehändigt wird.

In den Polizeiinspektionen wurden „Stalkingbeauftragte“ besonders ausgebildet, um den Opfern zukünftig noch intensiver helfen zu können. Durch diese Maßnahmen sollen die Opfer auch ermutigt werden, häufiger die Hilfe der Polizei zu suchen.

Übersicht Stalkingbeauftrage für alle Stadtgebiete


Wie können Sie sich schützen

  • Machen Sie dem Stalker nur einmal unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in der Zukunft keinerlei Kontakt zu ihm wollen. (Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form gewählt)
  • Ignorieren Sie ihn dann völlig. Etwaige Reaktionen von Ihnen, egal welcher Art, lassen ihn hoffen und sich um Sie intensiver bemühen.
  • Erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei.
  • Beantragen Sie eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht, Abteilung Zivilsachen. Missachtet der Stalker die gerichtlichen Anordnungen haben Sie ein rechtliches Mittel und die Polizei kann eingreifen.
    Seien Sie auf dem eingeschlagenen Rechtsweg absolut konsequent!
    Informieren Sie Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn.
    Öffentlichkeit kann Sie schützen.
  • Bei einer konkreten Bedrohungssituation durch den Stalker alarmieren Sie die Polizei, Nachbarn und/ oder Passanten, damit Sie Hilfe bekommen und Zeugen haben!
  • Verfolgt Sie der Stalker im Auto, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeiwache.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder tut. Bewahren Sie diese Dinge sicher auf. Es kann als Beweismittel vor Gericht dienen. Wie Sie Beweismittel richtig sichern, sagt Ihnen Ihre Polizei.
  • Bei Telefonterror lassen Sie sich von der Telefongesellschaft eine „Fang- schaltung“ legen, um die Terroranrufe nachweisen zu können. Schaffen Sie sich einen Anrufbeantworter an, der eine Mithör- und Aufzeichnungsmöglichkeit hat. Lassen sie sich ggf. einen zweiten Telefonanschluss schalten oder verwenden sie ein Handy, damit Sie erreichbar bleiben. Weitere technische Möglichkeiten erläutert Ihnen das Präventionszentrum der Polizei.
  • Besitzen Sie ein Handy, wählen Sie die Notrufnummer 110. Dieser Notruf ist kostenlos.
  • Nehmen Sie keine Pakete oder Waren entgegen, die Sie nicht bestellt haben oder erwarten. Informieren Sie hiervon auch Ihre Nachbarn.

Das gemeinsame Ziel muss sein, dass der Stalker sein Interesse an Ihnen verliert sowie Strafverfolgungs- und Schadenswiedergutmachungs- maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsvorschrift (§ 238 StGB)


Stalking-KIT

Neu: Stalking-KIT, Krisen-Interventions-Team Stalking

Um zeitnah Geschädigten und Beschuldigten getrennt und einzeln Krisengespräche anbieten zu können, hat der TAO Bremen in enger Kooperation mit Polizei und Staatsanwaltschaft das Stalking-KIT ins Leben gerufen: Schnelle psychosoziale Betreuung, entlastende Gespräche und Vermittlung in weiterführende Angebote sind die vorrangigen Ziele für die in Stalking-Konflikte verwickelten Betroffenen. Geschädigte sollen dabei geschützt und Beschuldigte falls nötig begrenzt werden. Ein Zusammentreffen der Konfliktbeteiligten in gemeinsamen Gesprächen ist bei Stalking-Konflikten grundsätzlich nicht vorgesehen!

www.stalking-kit.de

www.toa-bremen.de (Opferschutz)


Opfer-Notruf Telefon

Polizei Bremen
0800 2800 110