Betreutes Jugendwohnen

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Für Jugendliche ab 16 Jahren

Dieses Unterstützungsangebot richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 20 Jahren (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres), die bei ihrer Verselbständigung in wesentlichen Bereichen auf sozialpädagogische Beratung, Unterstützung und Förderung angewiesen sind.

Wenn die Jugendlichen nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können, werden sie bei diesem ambulanten Angebot ggf. auch bei der Wohnungssuche unterstützt und dann in der Regel längerfristig im eigenen Wohnraum begleitet.

Voraussetzung und Grundlage ist die Bereitschaft zu Eigenverantwortung und aktiver Mitarbeit.

Natürlich kann auch diese Hilfe durch Gruppenaktivitäten in Sport, Kultur und Freizeit ergänzt werden.

Ziele

  • Übernahme von Eigenverantwortung
  • Führung eines selbstständigen Lebens im Hinblick auf Alltagsbewältigung und planvollen Umgang mit materiellen und finanziellen Ressourcen
  • Auseinandersetzung bzw. Abgrenzung zum familiären Umfeld
  • Entwicklung von Perspektiven

Rechtliche Grundlage
Hilfe zur Erziehung
SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, §§ 34, 36, 41
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß Gesamtplanverfahren, SGB XII, Sozialhilfe, § 67

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