Betreuungsbehörde

Zum Kontakt

Für die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger ist nach dem Betreuungsbehördengesetz die örtliche Betreuungsbehörde zuständig. Wir sind als Betreuungsbehörde dem Amt für Soziale Dienste zugeordnet.

Wir wirken in Verfahren mit, in denen das Betreuungsgericht über die Bestellung eines Betreuers als gesetzlichen Vertreter zu entscheiden hat und beraten Sie bei Fragen zum Betreuungsrecht. Unter dem Leitgedanken der Betreuungsvermeidung informieren wir sie über vorsorgende Verfügungen sowie Möglichkeiten der Inanspruchnahme des örtlichen Unterstützungssystems im Vorfeld einer Betreuung.

Als Fachdienst finden Sie uns in Bremen-Mitte und auch in Bremen-Nord. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Stadtbereich in dem Sie wohnen. Unsere Aufgabenbeschreibung, sowie die Kontaktdaten der einzelnen Bereiche finden sie auf dieser Seite bei unsere Angebote und Kontakt.

Unsere Angebote

  • Möchten Sie sich über eine Vorsorgevollmacht oder Unterstützungsmöglichkeiten durch einen Rechtsbetreuer*in informieren?
  • Sind Sie bereits als Betreuer*in tätig und benötigen Unterstützung?
  • Möchten Sie ehrenamtliche Betreuer*in werden?

Die örtliche Betreuungsbehörde im Amt für Soziale Dienste berät Sie und hilft Ihnen gerne dabei.

Aufgaben

  • gewinnen und begleiten ehrenamtliche Betreuer:
    Vereinbaren Sie individuell einen Termin mit dem*n Ansprechpartner*in des Projekts „Ehrensache: rechtliche Betreuung“, wenn Sie Informationen zum Thema rechtliche Betreuung wünschen und Menschen in der Rolle als rechtlicher Betreuer*in unterstützen möchten. Flyer Ehrensache rechtliche Betreuung (pdf, 184.3 KB)
  • führen rechtliche Betreuerinnen und Betreuer in ihre Aufgaben ein und beraten und unterstützen sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • benennen dem Betreuungsgericht geeignete Betreuerinnen und Betreuer sowie Verfahrenspfleger
  • beraten und unterstützen Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
  • fördern die Aufklärung und Beratung über Vollmachten und Betreuungsverfügungen
  • beglaubigen gegen Gebühr (10 €) Unterschriften oder Handzeichen unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (öffentliche Beglaubigung)
  • unterstützen das Betreuungsgericht, insbesondere bei der Feststellung des Sachverhalts im Betreuungsverfahren und bei Unterbringungsangelegenheiten
  • fördern und koordinieren die Zusammenarbeit sämtlicher Akteure im Betreuungswesen. Ziel ist dabei eine Qualitätssicherung und -entwicklung in Betreuungsangelegenheiten, insbesondere zugunsten betroffener Personen
  • führen in Ausnahmefällen rechtliche Betreuungen

Öffnungs-/ Sprechzeiten

Wir freuen uns, wenn Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Ansprechpartner*in vereinbaren, damit wir ausreichend Zeit für Ihr Anliegen haben.

Örtliche Betreuungsbehörde in der Stadt Bremen
Amt für Soziale Dienste Bremen
Betreuungsbehörde
Hans-Böckler-Straße 9
28217 Bremen

Zu den Ansprechpersonen nach Stadtbereichen und den FAQ

Veranstaltung als PDF herunterladen