Kostenloses Stadt-Ticket für Bremer Kinder und Jugendliche bleibt gesichert
11.12.2024
Kostenloses Stadt-Ticket für Bremer Kinder und Jugendliche bleibt auch ab 2025 gesichert: Der Bremer Senat hat die Fortsetzung und Finanzierung des kostenlosen Stadt-Tickets für Kinder und Jugendliche ab 2025 beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass alle berechtigten jungen Menschen in der Stadtgemeinde Bremen auch künftig kostenfrei die Verkehrsmittel des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) nutzen können.
Soziale Teilhabe durch Mobilität
Seit 2021 profitieren Kinder und Jugendliche in Bremen von einem kostenlosen Stadt-Ticket, das eine uneingeschränkte Nutzung von Bus, Bahn und weiteren Verkehrsmitteln im VBN-Gebiet ermöglicht. Die Initiative fördert aktiv die Mobilität und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.
Baustein der sozialen Verkehrspolitik für Bremen
Dazu erklärt Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung: „Die Mobilität und soziale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf sich nicht am Geldbeutel entscheiden. Das kostenlose Stadt-Ticket für Kinder und Jugendliche ist hierfür ein wesentlicher Baustein unserer sozialen Verkehrspolitik für Bremen. Es sorgt für mehr Teilhabe und Chancengleichheit für unsere Kinder und Jugendliche und stärkt zugleich den öffentlichen Nahverkehr“.
Kostenlose Stadt-Ticket soll Armut abfedern
Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling schließt sich an: „Wir wenden viel Geld auf, damit Kinder und Jugendliche Bus und Bahn kostenlos nutzen können. Niemand soll aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf den Weg zum Sport, ins Schwimmbad, in die Bücherei oder zu Freundinnen und Freunden zu verzichten. Armut grenzt aus. Das wollen wir mit dem kostenlosen Stadt-Ticket abfedern – im Interesse der jungen Menschen genauso wie im Interesse der ganzen Gesellschaft.“
Quelle: Senatspressestelle der Freien Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung / Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Pressemitteilung, 10.12.2024
StadtTicket Bremen – So bekomme ich das ermäßigte Nahverkehrsticket :
Bei dem ermäßigten Nahverkehrsticket / StadtTicket Bremen handelt es sich um eine Sozialleistung der Stadt Bremen, die Menschen, die in der Stadt Bremen leben beziehen können, wenn sie eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose (SGB II),
- Sozialhilfe (3. Kapitel SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie 4. Kapitel SGB XII – Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
- Leistungen nach § 6b BKGG – Kinder und Jugendliche mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe durch den Erhalt von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
Nutzung für Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN
Dann gibt es einen Anspruch auf die Nutzung eines preisreduzierten Monatstickets für den Nahverkehr im Liniennetz des VBN im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Das ermäßigte Nahverkehrsticket / StadtTicket zum Preis von 29,70 Euro monatlich für Erwachsene und kostenlos für Kinder und Jugendliche berechtigt zur Nutzung aller Busse, Straßenbahnen und Regionalbahnen im Liniennetz des VBN auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen.
Die Prüfung zur Ausstellung der Kundenkarte zum Erwerb des StadtTickets erfolgt durch die Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste Bremen. Kundinnen und Kunden des Jobcenters Bremen müssen einen Nachweis über ihren Leistungsbezug vorlegen.
Sozialzentren des Amts für Soziale Dienste (AfSD) sind zuständig
Die Sozialzentren des Amts für Soziale Dienste (AfSD) in Bremen prüfen, ob Sie berechtigt sind ein StadtTicket zu nutzen. Wenn Sie eine der o.g. Leistungen beziehen, sind Sie in der Regel berechtigt und erhalten kostenlos eine auf Ihren Namen ausgestellte Kundenkarte mit Lichtbild. Nur mit dieser Kundenkarte dürfen Sie das StadtTicket nutzen und die Nummer der Kundenkarte muss auf das StadtTicket übertragen werden.
Jugend StadtTicket für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis unter 18 Jahre wird auf Antrag ein spezielles Jugend StadtTicket von der BSAG erstellt. Die Anträge sind in den Sozialzentren des Amtes für Soziale Dienste erhältlich und müssen ausgefüllt, von den Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit Passfoto versehen dort auch abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Nach Prüfung und Bestätigung der Anspruchsberechtigung werden die Anträge der BSAG übermittelt. Nach Ausfertigung des Tickets wird dieses über den Postweg zugestellt. Für die Beantragung eines StadtTickets benötigen Sie folgende Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, Passfoto (nach der Fotomustertafel), Bremen Pass oder anderen Nachweis über den Bezug von Leistungen, Ankunftsnachweis oder Aufenthaltsdokument (bei Flüchtlingen).