Fachdienst Unterhalt/Forderungen

Zum Kontakt

Wenn Sie Zahlungen an das Amt für Soziale Dienste zu leisten haben, ist der Fachdienst Unterhalt/Forderungen zuständig. Es kann um Sozialhilferückforderungen, Darlehenserstattungen und Unterhalt gehen oder um Kostenbeiträge, die Sie leisten müssen, wenn Ihr Kind stationär untergebracht ist.

Unsere Aufgaben
Der Fachdienst Unterhalt/Forderungen ist ein stadtzentraler Dienst, der für den gesamten Bereich Bremen und Bremen-Nord zuständig ist.

Wir sind für Sie da, wenn Sie Zahlungen an die Stadt Bremen aus folgenden Gründen leisten müssen:

  • Sie leisten einen Beitrag zu den Kosten der Unterbringung Ihres Kindes in einer stationären Einrichtung
  • Sie sind zur Rückzahlung eines Darlehens aus dem Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege verpflichtet
  • Es besteht eine Rückforderung von Leistungen aus der Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege gegen Sie
  • Sie leisten Unterhalt gegenüber Angehörigen, die im Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege sind

Öffnungs- und Sprechzeiten
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin (siehe Kontakt).

Unsere Sachbearbeiter setzen Sich dann gerne kurzfristig mit Ihnen zusammen, um Ihr Anliegen zu besprechen.



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