Kindertagesbetreuung in Bremen

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Tagesbetreuungsangebote für Kinder

Wenn Ihr Kind mindestens ein Jahr alt ist, hat es einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Auch jüngere Kinder können bereits einen Anspruch haben, wenn Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, beispielsweise weil beide berufstätig sind.

Orte zur frühkindlichen Förderung sind Kindertagespflegestellen und Tageseinrichtungen (Kitas).

Informationen zu folgenden Themen:

  • Kindertagespflege
  • Kitas
  • Elternbeitrag
  • Betreuungszeiten
  • Anmeldung
  • Aufnahme und Ankommen
  • Hilfe bei der Platzsuche
  • Ansprechpersonen
  • Kinderbetreuungskompass
  • Infomaterialien

Kindertagespflege

In der Kindertagespflege wird Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut. Diese Betreuung findet meistens in der Wohnung der Tagespflegeperson oder des Kindes statt. Eine Tagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder gleichzeitig.

Die Betreuung kann auch in externen kindgerechten Räumen erfolgen. Hier betreuen jeweils zwei Tagespflegepersonen gemeinsam bis zu zehn Kinder. Die Arbeit wird gemeinsam gestaltet, ähnlich wie in einer Kita.

In Bremen werden Tagespflegepersonen durch PiB – Pflegekinder in Bremen vermittelt. PiB stellt sicher, dass alle Tagesmütter und Tagesväter geschult sind und begleitet ihre Arbeit. Alle haben eine amtliche Pflegeerlaubnis.


Kitas

Mehr als 320 öffentliche Kindertageseinrichtungen in Bremen bieten Kindern unter 3 Jahren Pätze zur Tagesbetreuung an. Dies können Krippen, Kleinkindgruppen, altersgemischte Gruppen, Sozialpädagogische Spielkreise oder betriebsnahe Einrichtungen sein.

In den meisten Gruppen werden bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut, in den altersgemischten Gruppen bis zu zehn Kindergartenkinder zwischen 3 und 6 Jahren und fünf Kinder unter 3 Jahren.

Die Bremer Kitas werden entweder vom städtischen Eigenbetrieb KiTa Bremen getragen oder von Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbänden, Elternvereinen und anderen freien Trägern. Alle Kitas, mit Ausnahme weniger privat-gewerblicher Einrichtungen, werden finanziell von der Stadt Bremen gefördert.

In allen Einrichtungen sind pädagogische und pädagogisch-pflegerische Fachkräfte für die frühkindliche Förderung der Kinder verantwortlich.


Elternbeitrag

Die Höhe des Elternbeitrages hängt von Ihrem Familieneinkommen und der täglichen Betreuungsdauer ab. Der Beitrag richtet sich immer nach der Bremer Beitragstabelle. Der Elternbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt wird. In sozialpädagogischen Spielkreisen ist die Betreuung beitragsfrei.

Seit 01.08.2019 gilt eine Beitragsfreiheit für alle Kinder mit gewöhnlichem Aufenthaltsort in Bremen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zur Einschulung. Die Beitragsberechnung erfolgt für viele Einrichtungen durch den Kita-Beitragsservice der Stadt Bremen.

Kita-Beitragsservice

Für die Berechnung von Elternbeiträgen für Kindertagespflege und die Bezuschussung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung in richtlinienfinanzierten Einrichtungen (z.B. Elternvereine, privatgewerbliche Träger) ist die Elternbeitragsstelle der Senatorin für Kinder und Bildung zuständig.

Elternbeitragsstelle


Betreuungszeiten

Jedes Kind unter 3 Jahren hat einen Anspruch auf eine Betreuung im Umfang von vier Stunden täglich. Ab dem 1. August 2021 erhöht sich dieser Anspruch auf sechs Stunden täglich. Der individuelle Anspruch kann zeitlich darüber hinausgehen, beispielsweise wenn beide Elternteile berufstätig sind.

Die Kindertagespflege ist eine zeitlich flexible Form der Tagesbetreuung, die sich individuell an den zeitlichen Bedarfen von Familien orientieren kann. Die Betreuungsdauer beträgt maximal 60 Stunden in der Woche.

Kitas mit mehreren Gruppen bieten meist Plätze mit einer Betreuungsdauer bis zu 8 Stunden täglich sowie eine Früh- und Spätbetreuung an. In eingruppigen Einrichtungen haben alle Plätze die gleiche Betreuungsdauer. Kitas sind überwiegend montags bis freitags entsprechend der längsten Anwesenheitszeit von Kindern geöffnet. In sozialpädagogischen Spielkreisen werden Kinder an zwei bis drei Tagen in der Woche für je 3 bis 4 Stunden gefördert.

Bis auf eine Schließungszeit von insgesamt vier Wochen pro Jahr können Kinder ihre Kita oder Tagespflegestelle immer besuchen, also auch während der Schulferien. Die Kitas stimmen ihre Schließungszeiten im Stadtteil ab, sodass mindestens eine Kita auch für die Betreuung von Kindern aus benachbarten Kitas geöffnet bleibt.


Anmeldung

Erstanmeldung

Für einen Kita-Platz melden Sie Ihr Kind direkt in der Einrichtung an. Für den Besuch einer Kindertagespflegestelle erfolgt die Anmeldung bei PiB – Pflegekinder in Bremen.

Mit der Anmeldung müssen Sie immer den „Kita-Pass“ abgeben. Sie können Ihr Kind also nur an einer Stelle anmelden. Dabei sollten Sie die Anmeldezeit im Januar nutzen und im Anmeldeformular den gewünschten Aufnahmetermin nennen.

Hauptaufnahmetermin ist jährlich der 1. August, mit dem das neue Kindergartenjahr beginnt. Zu diesem Zeitpunkt werden die meisten Plätze gleichzeitig neu vergeben.

Sie können Ihr Kind auch zu einem anderen Termin anmelden, zum Beispiel weil Sie umziehen. Dann sollten Sie das spätestens drei Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin tun.

Fortsetzung einer Tagesbetreuung

Ist Ihr Kind bereits angemeldet, kann es in den folgenden Kindergartenjahren grundsätzlich den Platz in seiner Kita behalten. Falls Sie eine verlängerte Betreuungszeit benötigen, müssen Sie diese jedoch jedes Jahr wieder neu anmelden und Ihren Bedarf jährlich aktuell nachweisen.
Regulär beträgt die tägliche Betreuungszeit ohne Nachweis 4 Stunden für ein unter 3-jähriges Kind und 6 Stunden für ein 3 bis 6 Jähriges Kind.

Kinder, die bis zum Jahresende 3 Jahre alt werden, wechseln auf einen Kindergarten-Platz, wenn in der aktuellen Einrichtung keine Plätze für 3 bis 6-Jährige angeboten werden. Hierzu müssen Sie es in einer anderen Kita anmelden, wenn es das 3. Lebensjahr vollendet hat.


Aufnahme und Ankommen

Aufnahmeentscheidung und Auswahlkriterien

Unabhängig vom Aufnahmetermin gilt: Wenn es mehr Anmeldungen als freie Plätze gibt, muss die Kita-Leitung entscheiden, welche Kinder eine Zusage erhalten. Hierbei werden die gesetzlichen Auswahlkriterien berücksichtigt.

Eine bevorzugte Aufnahme erfolgt aufgrund von Wohnortnähe, wenn bereit ein Geschwisterkind gleichzeitig die Kita besucht oder wenn das Amt für soziale Dienste bescheinigt, dass der Kita-Besuch als Hilfe zur Erziehung für das Kind besonders dringend und wichtig ist.

Platzzusage und Elternbestätigung

Wenn Ihr Kind einen Platz bekommen hat, erhalten Sie eine schriftliche Zusage von der Kita. Sie haben dann zehn Werktage Zeit, um zu bestätigen, dass sie den Platz annehmen. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, bekommt automatisch ein anderes Kind den Platz.

Falls Sie drei Wochen nach Ende der Anmeldezeit für einen Aufnahmetermin am 1. August noch keine Platzzusage bekommen können, erhalten Sie eine Zwischennachricht von der Kita, bei der Sie Ihr Kind angemeldet haben.

Ankommen und Eingewöhnen

Ein Kind, das zum ersten Mal zum 1. August eines Jahres aufgenommen wird, hat seinen ersten Tag in der Kita oder Tagespflegestelle immer erst nach dem Ende der Sommerferien.

Jedes Kind braucht eine individuell unterschiedlich lange Eingewöhnungszeit an die Tagesbetreuung. Begleitet von den Eltern lernt es die neue Umgebung, die neuen Räume, Kinder und Erwachsene kennen.

Die Eingewöhnungszeit kann – abhängig vom Alter des Kindes und davon, wie gut es in der neuen Situation zurechtkommt – bis zu 6 Wochen dauern. In dieser Zeit der Eingewöhnung müssen Eltern insbesondere von unter 3-Jährigen davon ausgehen, dass sie ihr Kind noch nicht allein lassen können.


Hilfe bei der Platzsuche

Regionale Vermittlung

Jede Einrichtung und Tagespflegestelle hat eine begrenzte Anzahl von Plätzen. Es kann vorkommen, dass Ihr Kind dort, wo Sie es angemeldet haben, nicht aufgenommen werden kann.

Es ist wichtig, dass Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Kindes entscheiden, ob alternativ eine Vermittlung in einer Nachbareinrichtung oder eine Pflegestelle für Sie in Frage kommt, wenn dieser Fall eintritt.

Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes nur dort vorstellen können, wo es angemeldet ist, müssen Sie warten, bis in der Kita ein Platz frei wird. Bis dahin wird Ihre Anmeldung auf einer Warteliste der Kita geführt.

Wenn Sie sich die Aufnahme Ihres Kindes auch in einer benachbarten Kita vorstellen können, wird eine regionale Vermittlung versucht. Hierzu sprechen sich Kita-Leitungen und Fachberatungen von PiB innerhalb der Stadtteile untereinander ab, damit möglichst viele Kinder einen Platz in der Nähe ihrer Wohnung bekommen.

Sollte diese regionale Vermittlung nicht erfolgreich sein, kann Ihre Anmeldung auf Wunsch zur zentralen stadtweiten Vermittlung an die Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung weitergegeben werden.

Stadtweite Vermittlung

Für die stadtweite Vermittlung eines Tagesbetreuungsplatzes für Kinder ist das Referat „Tagesbetreuung für Kinder“ in der Behörde der Senatorin für Kinder und Bildung verantwortlich.

Unabhängig vom Wohnort werden in diesem Verfahren Kinder stadtweit zur Aufnahme auf freie oder frei werdende Plätze in Kitas vermittelt. Unter 3-jährige Kinder werden auch auf Plätze der Kindertagespflege vermittelt.

Zu Beginn erhalten Eltern eine Bestätigung, wenn ihre Anmeldung zur stadtweiten Vermittlung eingegangen ist. Danach erhalten Eltern eine schriftliche Information, wenn für ihr Kind ein freier Platz zur Verfügung steht. Diese enthält Namen und Kontaktdaten der Kita sowie eine Frist, innerhalb der sie sich dort melden und den Platz bestätigen müssen.

Über die endgültige Vergabe eines freien Platzes entscheidet aber die Kita-Leitung oder die Tagespflegeperson.


 
Ansprechpersonen
Stadt Bremen

  • Bürgertelefon 115
  • Die Senatorin für Kinder und Bildung
    Nutzen Sie unsere Hotline für Kindertagesbetreuung wenn Sie Fragen haben oder einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren möchten:
    Telefon 0421 361-92000
    Hotline-Zeiten: Mo. und Do. von 9:00 bis 11:00 Uhr sowie Di. und Mi. von 13:30 bis 15:30 Uhr

Beratungsstelle mit stadtweiter Vermittlung von Kindertagespflegestellen

PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützige GmbH
Telefon 0421 9588200
info@pib-bremen.de
www.pib-bremen.de


Beratungsstellen für Kitas von Elternvereinen

Beratungsstelle bei der Paritätischen Gesellschaft für soziale Dienste
Telefon 0421 33 70 30 30
kitaberatung@pgsd.de
www.kitaberatung-bremen.de

Verbund Bremer Kindergruppen – zusammen groß werden e.V.
Telefon 0421 502663
kontakt@verbundbremerkindergruppen.de
www.verbundbremerkindergruppen.de


Alle aktuellen Informationen zu diesem Thema „Kinderbetreuung“ erhalten Sie bei der Senatorin für Kinder und Bildung unter „Tagungsbetreuungsangebote für Kinder