Täter-Opfer-Ausgleich Bremen

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Der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen hilft Bremer Bürgerinnen und Bürgern bei der Bearbeitung, Bewältigung und Schlichtung von zwischenmenschlichten Konflikten.

Den Kern unserer Tätigkeit bildet dabei der Täter-Opfer-Ausgleich, eine gesetzlich geregelte Maßnahme zur außergerichtlichen Vermittlung in strafrechtlich relevanten Konflikten (die nicht zwangsläufig zur Anzeige gekommen sein müssen).

Schildern Sie uns Ihren Konflikt! Wir klären gern mit Ihnen, ob eine Konfliktschlichtung für Sie in Frage kommt.

Hier finden Sie dafür allgemeine Informationen zur Konfliktschlichtung.

Die Angebote des Täter-Opfer-Ausgleich Bremen

Neben der gesetzlichen Aufgabe des Täter-Opfer-Ausgleichs finden Sie beim Täter-Opfer-Ausgleich Bremen aber  auch andere gewaltpräventive und konfliktbearbeitende Angebote:

  • Das Stalking-KIT (Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt) bietet Hilfe bei Stalking
  • Schlichten in Nachbarschaften bietet gemeindenahe Konfliktschlichtung  in einer Vielzahl von Bremer Quartieren
  • Übersicht Schlichtungsstellen
  • Das Schulprojekt Ost bietet Konfliktschlichtung in Schulen im Bremer Osten
  • Das Graffiti-Projekt ist eine gewaltpräventive Maßnahme an Bremer Schulen
  • Nachbarschaftssprecher Huchting bietet BewohnerInnen in Huchting eine niedrigschwellige Anlaufstelle
  • Der Arbeitsfonds bietet Verursachern von Schäden die Möglickkeit, berechtigte Forderungen von Geschädigten mit gemeinnütziger Arbeit zu erfüllen
  • Das Stadionverbot-Projekt ist ein gewaltpräventives Kooperationsprojekt mit Werder Bremen
  • Sonstige Angebote (Peer-to-Peer-Projekte zum Umgang mit Cyber-Stress)

Das Gütesiegel der Bundesarbeitsgemeinschaft Täter-Opfer-Ausgleich zertifiziert einer  Einrichtung fachgerechte, der beiderseitigen Wahrung der Interessen der Beteiligten  verpflichtete Mediation in Strafsachen.

Das heißt für die  Betroffenen und die Kunden in Justiz und  Politik: Die nachhaltige und kostengünstige Umsetzung / Verwirklichung von Ausgleichender  Gerechtigkeit. Der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen führt seit 2006 diese Auszeichnung!

Der Täter-Opfer-Ausgleich Bremen e.V. ist Unterzeichner des Leitbildes  des Landesberatungsnetzwerks „pro aktiv gegen rechts –  Mobile Beratung in Bremen und Bremerhaven“


Täter-Opfer-Ausgleich? – Konfliktschlichtung? – Was ist das eigentlich?

Ein Streit oder eine Straftat haben viele unangenehme Folgen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich oder eine Konfliktvermittlung sollen in geeig-neten Fällen den Schaden begrenzen und eine Wiedergutmachung der aufgetretenen Ungerechtigkeiten erreichen. Besonders geeignet ist Konfliktvermittlung dort, wo neben dem rechtlichen Problem eine persönliche Beziehung zwischen den Betroffenen besteht oder wo wegen sachlicher und rechtlicher Komplikationen mit langwierigen und teuren Rechtsverfahren ohne vernünftiges Ergebnis zu rechnen ist.

Wir bieten den zerstrittenen Parteien, den Beschuldigten und Geschädigten, die Möglichkeit:

  • in entspannter Atmosphäre mit einem neutralen Vermittler über das Vorgefallene zu sprechen
  • den Konfliktgegner auf Wunsch auf „neutralem Boden“ zu treffen
  • gemeinsam eine Lösung des Konfliktes zu suchen
  • eine Wiedergutmachung zu finden, mit der beide Seiten einverstanden sind
  • eine Abmachung zu treffen, wie zukünftig miteinander umgegangen werden soll

Welche Vorteile hat das für mich?

Als Geschädigter kann ich gegenüber dem Täter

  • meine Interessen und Belange selber vorbringen
  • meinen Ärger und meine Verletztheit ausdrücken
  • meine Vorstellungen über eine Wiedergutmachung äußern

Als Täter kann ich  zeigen, dass ich

    • mich der Tat und ihren Folgen stelle
    • zur Wiedergutmachung und Bereinigung bereit bin

Was tun die Vermittler?

Die Vermittler stehen im Einverständnis mit allen Beteiligten. Sie sind „allparteiliche“ neutrale Mediatoren. Sie arbeiten justizunabhängig und für die Beteiligten kostenlos. Mit dem ihnen Anvertrauten gehen sie vertraulich um (Schweigepflicht). Ihre Aufgabe ist es, die Beteiligten darin zu unterstützen, selbst eine geeignete Lösung ihres Konfliktes zu finden.

Wie ist der Ablauf?

Die Beteiligten vereinbaren zunächst einen Termin für ein ausführliches Einzelgespräch mit dem Vermittler, in dem über die Tat und ihre Folgen gesprochen wird. Danach werden mögliche Interessen und Wiedergutmachungsleistungen gesucht, z. B.:

  • eine persönliche, schriftliche oder öffentliche Entschuldigung
  • finanzielle Leistungen wie Schmerzensgeld oder Schadensersatz
  • Reparaturen oder andere Arbeiten
  • ein Geschenk
  • gemeinsame Aktivitäten u. v. m.

In einem gemeinsamen Treffen können die Beteiligten miteinander über den Vorfall sprechen und sich auf konkrete Wiedergutmachungsleistungen einigen.

Wann ist die Sache zu Ende?

Sind sich die Betroffenen einig, können die Wiedergutmachungsleistungen und die Beilegung des Konfliktes verbindlich in einem Schlichtungsvertrag festgehalten werden. Sobald die Wiedergutmachung vollständig abgewickelt ist, ist die Vermittlung beendet. Wenn die Betroffenen es wünschen, wird die Staatsanwaltschaft oder das Gericht über die erfolgte Schlichtung informiert.



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