WMD | Haushaltshilfe

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WMD steht für „Wir machen das“. Wir kümmern uns darum, dass Sie eine Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse, Pflegekasse oder über einen von mehr als 150 weiteren Kostenträgern erhalten.

Von der Beantragung, über die Bereitstellung einer geeigneten Haushaltshilfe, bis hin zur Abrechnung – Wir machen das.

Standorte

Wir sind deutschlandweit für Sie da. Wir betreuen Kunden in einem Umkreis von 30 Minuten mit dem Pkw pro Standort-Markierung.  Unser Service-Team berät Sie gerne im Erstkontakt kostenlos unter der Telefonnummer 0800 206 3370 (Montag – Freitag 8:00 Uhr – 20:00 Uhr).

Unsere Haushaltshilfen

  • festangestellt
  • geschult & zuverlässig
  • unfall- & haftpflichtversichert
  • geprüft inkl. erweitertem Führungszeugnis

Wir machen das

  • Reinigung der Wohnräume
  • Kinderbetreuung
  • Einkaufen & Kochen
  • Wäsche waschen & bügeln
  • Und vieles mehr

Angebote

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund Ihres gesundheitlichen Zustandes, vorübergehend nicht in der Lage sein, Ihren Haushalt weiterzuführen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Die anfallenden Kosten werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Anspruchsdauer:
Die Anspruchsdauer beträgt 4 – 26 Wochen. Bei Schwangerschaft und Entbindung besteht der Anspruch solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Zuzahlung:
Für Schwangere werden 100 % der Kosten von der Krankenkasse getragen. Für Betroffene mit einem Beinbruch, Krebserkrankung oder einer anderen Diagnose werden 90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde.

Gesetzlich gesicherter Anspruch Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h und im § 38 SGB V verankert.

  • Während der Schwangerschaft
  • Nach der Entbindung
  • Während einer Erkrankung
  • Nach einer Operation
  • Nach einem Unfall

Kostenlose Haushaltshilfe während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Beispiele:

  • Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
  • Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
  • Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
  • Sie haben frühzeitige Wehen
  • Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

Anspruchsdauer
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen; sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen. Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist im § 24h SGB V gesetzlich verankert.

Haushaltshilfe während einer Erkrankung / bei Krankheit

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie aufgrund von einer Erkrankung vorübergehend auf Unterstützung angewiesen sein, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Beispiele für einen Anspruch:

  • Krebs
  • Chemotherapie
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall

Anspruchsdauer
Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang variiert.

Geringe Zuzahlung
90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Der gesetzliche Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse aufgrund von Krankheit ist im § 38 SGB V verankert.

Haushaltshilfe nach einer Operation oder einem Unfall

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall nicht in der Lage sein Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu. Die Kosten für die Haushaltshilfe werden in diesem Fall von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Beispiele für einen Anspruch:

  • Knochenbruch
  • Bandscheibenvorfall
  • Gallenblasenentfernung
  • Hüftgelenksoperation

Anspruchsdauer
Lebt bei Ihnen ein Kind im Haushalt, dass das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zu 26 Wochen. Ohne Kind besteht ein Anspruch von bis zu vier Wochen. Der tägliche Stundenumfang variiert.

Geringe Zuzahlung
90 % der Kosten für eine Haushaltshilfe werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich 1,25 € – 5,00 € pro geleistete Stunde. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Der gesetzliche Anspruch auf eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse nach einer Op oder einem Unfall ist im § 38 SGB V verankert.

Kostenlose Haushaltshilfe ab Pflegegrad 1

Pflegegeld für eine Haushaltshilfe
Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1, Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, Kurzzeitpflege ab Pflegegrad. Nutzen Sie jetzt Ihr gesetzliches Budget für eine Haushaltshilfe. Einige der Budgets verfallen zum 31.12. jeden Jahres.

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