10 Jahre BeBeE in Bremen!

09.02.2024

Die Ombudsstelle BeBeE in Bremen berät bereits seit 10 Jahren Kinder, junge Menschen und ihre Familien ombudschaftlich im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Am 7. März 2024 wird das Jubiläum bei einem Tag der offenen Tür in der Rembertistraße 32 im 4. Obergeschoss gefeiert.

Um 14 Uhr wird die Bremer Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Dr. Claudia Schilling, die Veranstaltung mit einem Grußwort eröffnen. Bis 18 Uhr können sich alle Interessierten über das Beratungsangebot informieren und das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen  suchen. Junge Menschen und ihre Familien sind besonders herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Über das BeBeE

Das BeBeE gehört zu den bundesweit tätigen Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Beratung kann erfolgen, wenn es um die Klärung von Fragen oder um konkrete Probleme im Kontakt mit dem öffentlichen Täger (z.B. dem Jugendamt) oder einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe geht.

Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen ist an zwei Standorten mit Büro- und Beratungsräumen vertreten. Dort finden in der Regel auch die persönlichen Beratungsgespräche statt.

Die Beratung wird von insgesamt vier hauptamtlichen Beraterinnen mit juristischer oder sozialpädagogischer Qualifikation durchgeführt. Alle Beraterinnen verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der ombudschaftlichen Beratung oder in der Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Ergänzt wird das Team durch eine Koordinatorin und zwei Mitarbeiterinnen in der Verwaltung.

Eine Anfrage an die Ombudsstelle im Land Bremen kann gestellt werden,

  • für die Hilfen zur Erziehung: wenn das Bremer oder Bremerhavener Jugendamt zuständig ist. Wenn dies nicht der Fall ist, vermitteln die Ansprechpartner*innen gerne weiter an die richtige Ombudsstelle.
  • für Kindertageseinrichtungen: wenn die Kindertageseinrichtung Ihres Kindes in Bremen oder Bremerhaven liegt.

Die Grundlage für die Arbeit der Beratungsstelle bildet das Sozialgesetzbuch VIII. Wir beraten vor allem zu den Themenbereichen der Hilfen zur Erziehung und angrenzender Themen sowie der Kindertageseinrichtungen. Die Beratung ist kostenlos, freiwillig, vertraulich und kann auf Wunsch auch anonym erfolgen.