Mehrbedarf, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag & Co – Unsere Tipps für Familien mit geringem Einkommen
In der Schwangerschaft oder spätestens wenn ein Baby geboren wird, gibt es viele Veränderungen: Dazu gehört nicht nur das Zusammenfinden als Familie und Elternpaar, sondern es gibt auch andere wichtige Themen, die Mütter und Väter beschäftigen: Wie lange bleibe ich als Mutter oder Vater zuhause? Reicht der Wohnraum noch? Ab wann bekomme ich eigentlich Kindergeld? Wo kann ich finanzielle Unterstützung bekommen, wenn ich alleinerziehend bin?
Besonders für Eltern, die wenig Geld zur Verfügung haben, bieten die staatlichen Familienleistungen eine wichtige Unterstützung für das Leben mit Kind(ern). Du wirst schon bald Mutter oder Vater – und hast nicht ganz so viel Geld? Dann haben wir hier ein paar Tipps für dich:
Elterngeld, Kindergeld, Wohngeld – wann und wo beantragen?
Kindergeld und Elterngeld kennst du bestimmt. Auf unserer „Willkommen in der Familie“-Seite findest du viele Infos für das erste halbe Jahr mit Baby. Hier findest du auch Infos, zum Beispiel welche Voraussetzungen es gibt, um Kindergeld und Elterngeld zu erhalten und eine Checkliste, die dir auf einen Blick verrät, wo und wann du die Anträge in der Stadt Bremen stellen musst
„Wenn das Geld nicht reicht“ – hier findest du eine Übersicht zu allen Leistungen, die Familien mit wenig Geld erhalten können, zum Beispiel Wohngeld oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (auch: „Bremen-Pass“).
Drei wichtige Leistungen, die du vielleicht (noch) nicht kennst, stellen wir dir jetzt kurz vor:
1. Unterstützung bei Schwangerschaft / Mehrbedarfe
Wenn du ein Kind erwartest und vom Jobcenter Arbeitslosengeld II (auch „Hartz 4“ genannt) bekommst, kannst du beim Jobcenter zusätzliche Leistungen beantragen. Dafür musst du einen schriftlichen Antrag stellen. Das kannst du bei deiner Sachbearbeiterin bzw. bei deinem Sachbearbeiter tun, er/sie ist die richtige Ansprechperson für folgende Leistungen:
Mehrbedarf für Schwangere
Ab der 12. Schwangerschaftswoche kannst du einen monatlichen „Mehrbedarf“ erhalten. Dafür musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, in der bestätigt wird, dass du schwanger bist. Diese bekommst du bei deiner Frauenärztin bzw. deinem Frauenarzt. Den Antrag für den Mehrbedarf stellst du beim Jobcenter der Stadt Bremen
- Schwangerschaftsbekleidung
Du kannst du eine Pauschale für Umstandsbekleidung erhalten. - Erstausstattung/Babybedarf
Für Erstausstattung deines Kindes kannst du eine Pauschale beantragen. Das Geld ist z.B. für Babybekleidung, Wickelauflage oder ähnliches vorgesehen.
Wichtig: Wenn du studierst, du dich in einer Ausbildung befindest oder wenig Geld verdienst, kannst du ebenfalls Anträge für diese Leistungen bekommen. Das Jobcenter prüft dann, ob die Leistungen gezahlt werden können.
Bevor du Sachen für dich oder dein Baby kaufst, informiere dich beim Jobcenter, wie und wann du die Pauschale erhältst und ob du Quittungen, Belege o.ä. benötigst und falls ja, in welcher Form.
2. Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss kannst du beantragen, wenn du alleinerziehend bist und das andere Elternteil keinen (oder nur unregelmäßig) Unterhalt zahlt. Eine Beistandschaft kann dir helfen, wenn es um die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen geht. Der Unterhaltsvorschuss, als staatliche Leistung, hilft dir, die finanzielle Lebensgrundlage deines Kindes zu sichern.
Wichtig ist, dass euer Kind in deinem Haushalt lebt, also seinen Lebensmittelpunkt bei dir hat. Außerdem darfst du keinen neuen Partner bzw. keine neue Partnerin geheiratet haben. Viele Fragen zum Unterhaltsvorschuss werden dir hier in den FAQ beantwortet.
3. Kinderzuschlag (KiZ)
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine weitere Familienleistung für Familien mit kleinem und mittleren Einkommen. Das bedeutet, er ist für Alleinerziehende/Elternpaare, deren Einkommen nicht ausreicht um die Bedarfe ihrer Kinder zu decken. Mit dem Kinderzuschlag soll die Kinderarmut in Deutschland verringert und verhindert werden.
Zusätzlich zum Kindergeld erhalten diese Familien ab 1. Juli 2022 eine Unterstützung von max. 229,00 Euro je Kind (unter 25 Jahren). Das Gute: Wer den Kinderzuschlag (oder Wohngeld) erhält, hat zugleich Anspruch auf die Bildungs- und Teilhabeleistungen. Außerdem müssen keine Kitagebühren gezahlt werden, was wichtig sein kann, wenn es bereits ältere Geschwister gibt.
Ob du Anspruch auf den Kinderzuschlag (KiZ) hast, kannst du mit dem KiZ-Lotsen ganz leicht rausfinden. Der Kinderzuschlag wird immer für sechs Monate bewilligt. Alle weiteren Infos zum Kinderzuschlag findet ihr hier: Kinderzuschlag verstehen.
Du kannst auch einen Termin für einen Video-Chat mit der Familienkasse vereinbaren und deine Fragen zum Kinderzuschlag (KiZ) bequem von zuhause aus stellen.
Wusstest du, dass es in Deutschland 156 familien- und ehebezogene Leistungen gibt?
Die Mehrbedarfe in der Schwangerschaft, die Leistungen für die Erstausstattung und der Kinderzuschlag sind also nur einige davon. Eine Übersicht zu allen Familienleistungen findest du beim Bundesfamilienministerium oder du fragst die Mitarbeiter*innen vom Jobcenter Bremen danach.
Auch das Bürgertelefon Bremen kann dir unter der Telefonnummer 115 Fragen beantworten, wenn du z. B. wissen willst, welche Behörde für dein Anliegen oder deine Situation zuständig ist. Dort kannst du montags bis freitags zwischen 7 und 18 Uhr anrufen.
Barbara Peper arbeitet beim familiennetz bremen und kümmert sich dort u.a. um die Öffentlichkeitsarbeit, die Online-Redaktion und den bremer ferienkompass. Sie hat selbst einige Anträge gestellt – und weiß, dass das nicht immer so leicht ist.