Erziehungsberatungsstellen | Amt für Soziale Dienste

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Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Bezugspersonen können sich bei allen persönlichen oder familiären Fragen an die städtischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien wenden. Dies können zum Beispiel Fragen zu Entwicklung, Erziehung, (familiären) Konflikten oder bei Trennung und Scheidung sein.

Mit den Berater*innen werden in der Regel sehr persönliche Erfahrungen und Gefühle besprochen, die einen sicheren und vertrauensvollen Rahmen benötigen. Deshalb unterliegen alle Berater*innen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Die Beratung ist kostenlos und auch in anderen Sprachen möglich (mit Unterstützung durch Sprachmittler*innen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen). Es ist ebenfalls möglich, sich auf Wunsch anonym beraten zu lassen. Das Team besteht aus Fachkräften, aus den Bereichen Soziale Arbeit, Pädagogik, Psychologie und Psychotherapie.

Anlässe für Beratung in einer Erziehungsberatungsstelle können sein:

  • Eltern-Kind-Konflikte
  • Trennung und Scheidung
  • Pubertät
  • Gewalt in der Familie
  • Erziehungsunsicherheit
  • Patchwork-Familien
  • Psychisch kranke Eltern
  • Soziale Probleme
  • Probleme in Kindergarten und Schule
  • Traumatische Erlebnisse
  • Vernachlässigung
  • Häusliche Gewalt
  • Sexueller Missbrauch
  • Krankheiten, Tod, Trauer
  • Auffälligkeiten in Verhalten und Entwicklung des Kindes
  • Inhaftierte Eltern
  • Regulationsstörungen in der frühen Kindheit
  • Partnerkonflikte bzgl. Erziehung
  • Geschwisterstreit
  • Medienkonsum

Die Beratungsstellen

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