Spendenaktion „Weihnachtshilfe“ geht 2021 in neue Runde

23.09.2021

Familien mit geringen Einkünften können noch bis 31. Oktober Antrag stellen

Die Spendenaktion „Weihnachtshilfe“ in Zusammenarbeit mit dem Weser-Kurier startet im Herbst in ihre 24. Saison. Auch 2021 können Familien die Anträge hierfür u.a. in KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie oder Familienhelfer*innen erhalten.

Im vergangenen Jahr konnten mit 423.765,00 Euro Spendengeldern rund 1.244 Familien unterstützt werden. Im Durchschnitt hat eine Familie eine Unterstützung in Höhe von 353 Euro erhalten. Insgesamt gingen 2.500 Anträge bei der zuständigen Stelle im Sozialressort ein.

Die Spenden sollen Bremer Kindern im Alter bis zu 12 Jahren zugute kommen, die Familien mit geringem Einkommen leben. Dies muss mit Einkommensnachweisen (Gehaltsabrechnung oder vollständiger Bescheids vom Sozialträger z. B. Jobcenter) belegt werden. Außerdem muss die persönliche Situation kurz schriftlich geschildert werden und eine Empfehlung durch eine befürwortende Stelle, z.B. durch KiTas, Schule, Mütterzentrum, Häusern der Familie oder der Familienhilfe vorliegen.

Die Antragsteller*innen sind aufgefordert, ihre persönliche Situation selbst zu schildern und nicht auf vorformulierte Satzbausteine zurückzugreifen. „Die Anträge sind dann oft identisch und nicht mehr sehr aussagekräftig“, so Mehmet Büyükgöncü der die Weihnachtshilfe im Sozialressort koordiniert.

Familien dürfen selbst aktiv werden

Er ermunternd antragstellende Familien ausdrücklich, Texte selbst zu verfassen. „Sicherlich gibt es noch Hemmungen oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, um das persönliche Schreiben selber zu verfassen. In diesen Fällen wären wir dankbar, wenn die Familien stattdessen selbst aktiv und kreativ werden und z.B. ein selbstgemaltes Bild einreichen würden“, so Mehmet Büyükgöncü, der die Weihnachtshilfe für die Fachstellen koordiniert.

Es werden keine Spenden für Computerspiele, Fernsehgeräte u.ä. gewährt. Die Spendenzusagen erfolgen per Post. Wer eine Spende erhalten hat, muss den vollständigen Antrag mit Unterlagen und die Originalbelege der Käufe aufbewahren und bis spätestens Februar 2022 vorlegen.

Geprüft werden die Weihnachtshilfe-Anträge durch Mitarbeiter*innen im Sozialressort. Antragsteller*innen können nur alle zwei Jahre eine Spende erhalten, damit möglichst viele einkommensschwache Familien von der Spendenaktion profitieren können.

Fachkräfte aus KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie oder Familienhelfer*innen können sich für nähere Informationen und Fragen sowie Anträge an Mehmet Büyükgöncü im Referat 21 bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport wenden.

Wichtig: Die Anträge sind ausschließlich über KiTas, Schulen, Mütterzentren, Häusern der Familie, Familienhelfer*innen oder andere soziale Einrichtungen zu beziehen! Wer einen Antrag stellen möchte, muss dort anfragen!

Wer für die Weihnachtshilfe 2021 spenden möchte, kann Geldspenden auf das Konto der „Spendenaktion Weihnachtshilfe e.V.“ einzahlen: Zur „Spendenaktion Weihnachtshilfe“