Rückführungsberatung

Zum Kontakt

Die Rückführungsberatung wird zusätzlich zu einer vollstationären Hilfe zur Erziehung beauftragt und setzt zu dem Zeitpunkt an, an dem eine Rückführung des jungen Menschen in seine Herkunftsfamilie im Rahmen der Hilfeplanung beschlossen wird. Die Maßnahme ist prozesshaft und passgenau auf die jeweilige Familie abgestimmt.

Die Erziehungskompetenzen der Eltern sollen erweitert und gestärkt werden, um die Bedingungen für eine erfolgreiche Rückführung in die Herkunftsfamilie zu sichern.

Für dieses Angebot besteht eine eigenständige Leistungs- und Entgeltvereinbarung auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 SGB VIII in Verbindung mit §§ 34, 35a SGB VIII.

Veranstaltung als PDF herunterladen